Steuer auf Spielapparate wird erhöht
Spielhallen sind nicht nur zum Vergnügen da, sondern spülen auch
den einen oder anderen Euro in die Stadtkasse. Durch einen entsprechenden
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung werden es in Zukunft ein paar Euro mehr
sein. In der neuen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und
auf das Spielen um Geld oder Sachwerte wurden die Steuersätze angehoben. „Die
Steuererhöhung wird im Zuge unseres Haushaltskonsolidierungskonzeptes
durchgeführt“, erklärt Bürgermeister Daniel Tybussek und verweist damit auf die
Haushaltslage der Stadt Mühlheim sowie die Forderung des Landes Hessen nach
einem ausgeglichenen Haushalt der Kommunen.
Derzeit gibt es in Mühlheim fünf Spielhallen, untergebracht
in zwei Gebäuden. „Jede Spielhalle braucht einen eigenen Eingang, auch wenn sie
sich in einem gemeinsamen Gebäude befinden“, erklärt Heike Gallenbacher,
Leiterin des Fachbereichs Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Jede Spielhalle darf
maximal zwölf Spielautomaten aufstellen. In den bereits existierenden
Spielhallen in der Offenbacher Straße (Zweier-Komplex) und der Borsigstraße
(Dreier-Komplex) gab es in den letzten Jahren noch die Möglichkeit, durch die
Unterteilung des großen Raumes in mehrere kleine Räume Mehrfachkonzessionen zu
bekommen und dadurch mehr als zwölf Gerät in einem Gebäude unterzubringen.
Voraussetzung dafür waren lediglich getrennte Eingänge und klar voneinander
getrennte Räume. „Diese Möglichkeit gibt es für neue Spielhallen inzwischen
nicht mehr. Zwei Spielhallen müssen einen Mindestabstand von 300m Luftlinie
aufweisen“, so Gallenbacher. „Die Ansiedlung von neuen Spielhallen handhaben
wir restriktiv. Zudem laufen die Mehrfachkonzessionen der bestehenden
Spielhallen in den nächsten Jahren aus und sollen voraussichtlich auch nicht
verlängert werden“, sagt Tybussek abschließend.